Zivilschutz / Bevölkerungsschutz

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Was ist der Bevölkerungsschutz?

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe und basiert auf den Mitteln des Alltags: Er stellt die Koordination, die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Diese kommen modular - also je nach Bedarf - zum Einsatz. Weitere Institutionen, Organisationen und Unternehmen sowie die Armee können zur Unterstützung beigezogen werden. Die Kooperation spielt nicht nur zwischen den Partnerorganisationen, sondern auch zwischen den Regionen (Gemeinden), zwischen den Kantonen sowie zwischen den Kantonen und dem Bund.

Im Einsatz bei Katastrophen und Notlagen

Eine Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt in Europa besteht zurzeit nicht. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht die grösste Herausforderung für den Bevölkerungsschutz dar. Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist denn auch der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen primär bei Katastrophen und in Notlagen, sekundär im Fall eines bewaffneten Konflikts.

Zuständigkeiten von Bund und Kantonen

Für den Bevölkerungsschutz sind im Prinzip die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die Massnahmen bei Katastrophen und in Notlagen. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die Koordination. Er trifft insbesondere Anordnungen für den Fall von erhöhter Radioaktivität, Notfällen bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen sowie für den Fall eines bewaffneten Konflikts. Im Bundesamt für Bevölkerungsschutz verfügt der Bund - etwa mit dem Labor Spiez und der Nationalen Alarmzentrale - über die dazu nötigen Fachstellen.

Leitbild Bevölkerungsschutz und neue Gesetzesgrundlagen

Im Oktober 2002 hat das Eidg. Parlament das Leitbild Bevölkerungsschutz zustimmend zur Kenntnis genommen und das neue "Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz" (BZG) verabschiedet. Das neue Gesetz wurde vom Volk am 18. Mai 2003 mit 80,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen und tritt auf 1. Januar 2004 in Kraft. Die Umsetzung ist auf allen Ebenen bereits in vollem Gang. Leitbild und Gesetz wurden in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Partnerorganisationen erarbeitet und berücksichtigen die heutige sicherheitspolitische Lage der Schweiz.

Viel zusätzliches Informationsmaterial finden Sie auf der Homepage des Bevölkerungsschutzes.

Bevölkerungsschutz Amt Trachselwald - Plus

Die Organisation präsentiert sich seit dem 1. Januar 2004 wie folgt:

Region West:

Affoltern i.E, Hasle b. B., Lützelflüh, Rüegsau, Sumiswald und Trachselwald.

 

Region Ost:

Auswil, Dürrenroth, Eriswil, Gondiswil, Huttwil, Rohrbach, Rohrbachgraben, Walterswil Wyssachen.

ZSO Steffisburg

Bis Ende 2001 machte ich meine Diensttage in der Gemeinde Steffisburg. Nach der RS und einem Teil der UO wurde ich damals noch in die OSO Steffisburg eingeteilt (OSO = Ortsschutzorganisation Steffisburg) Durch meinen Beruf war eine Funktion in der die Verpflegung eine Rolle spielt logisch. Ich wurde zum Rechnungsführer ausgebildet. Diese Funktion übte ich ein paar Jahre aus. Durch die anstehende "Pensionierung" des DC Vsg wurde ich im Januar 1997 zum Dienstchef ausgebildet. Per 1. Januar 1999 übernahm ich offiziell den Versorgungsdienst.

Zu meinen Hauptaufgaben gehörten:

Rekrutierung und Ausbildung des Personals.

Im Versorgungsdienst kennt man folgende Funktionen:

Rechnungsführer (Rf)

Rechnungsführergehilfen (RfGeh)

Küchenchefs (KüC)

Küchengehilfen (KüGeh)

Ebenso wichtig ist das Erstellen von Verzeichnissen sogenannten Resourcenlisten.

Diese Listen geben z.B. über folgendes Aufschluss:

- Wo finde ich entsprechendes Material ? (Kochkisten)

- Wo kann im Notfall Benzin bezogen werden?

- Wo können im Notfall Lebensmittel bezogen werden ?

- Wo können wie viele Menschen verpflegt werden ?

- Wie ist diese Küche ausgestattet?

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Last update: 03.05.2004/21:36